19.05.2025, 16:30-18:00 Uhr

Gefahren bei falscher Patientenvertretung

Das Webinar wurde aufgezeichnet. Klicken Sie auf das folgende Bild, um sich das Video anzuschauen:


Hinweis: Teilnahmebestätigungen können wir aus technischen Gründen nur für die Teilnahme am Live-Webinar vergeben.

 

Inhalt
Einrichtungen, Ärzteschaft und Pflegepersonen stehen dem Patienten/Bewohner als Vertragspartner gegenüber. Verträge und Behandlungseinwilligungen müssen wirksam erklärt werden – aber leider gibt es viele althergebrachte Irrtümer darüber, ob, wann und wie man Vertreter „unterschreiben“ lassen darf. Viele wissen gar nicht, dass sie falsch handeln. So laufen Einrichtungen Gefahr, mangels wirksamen Behandlungsvertrags Geld zu verlieren, und Behandler laufen Gefahr, mangels wirksamer Einwilligung als Körperverletzer dazustehen.

Verwaltungspersonal und Gesundheitsberufe brauchen sicheres Wissen im Stellvertretungsrecht. Dieses Webinar zeigt verständlich und für Hausstandards schnell umsetzbar die Strukturen und das Basiswissen zum Stellvertretungsrecht und stellt die Neuregelungen seit 2023 vor. 

• Die starken eigenen Erklärungs-Rechte von Betreuten und Minderjährigen
• Grundfehler bei Unterschriften von Kindern, Ehegatten und Betreuern
• Formalien für ordnungsgemäße Erklärungen von Betreuern, Vorsorgebevollmächtigten, Eltern, Vormündern und Ehegatten (§ 1358 BGB-2023)
• Notwendige – aber auch überflüssige – Einbeziehung des Betreuungsgerichts

Referent
• Hubert Klein, Rechtsanwalt, Hochschul-Lehrbeauftragter, Fachautor im Gesundheitswesen, Bonn

Moderation
• Silvia Böhme, Leitung Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe, Neanderklinik Harzwald GmbH

♦ Ein Webinar der Neanderklinik Harzwald GmbH ♦

 

Teilnahmegebühr
kostenfrei

Anleitung zur Teilnahme
Eine Kurzanleitung zur Installation und Bedienung sowie Antworten auf weitere technische Fragen finden Sie hier.

Fortbildungspunkte
Das Live-Webinar ist mit 2 Fortbildungspunkten bei der Registrierung für beruflich Pflegende anerkannt. Alle weiteren Informationen, auch bzgl. der Anerkennung für Praxisanleitende, finden Sie hier.